Pflichtteilsrechner 

Wie viel Pflichtteil steht Ihnen zu?

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass – unabhängig davon, was im Testament steht. Mit diesem Rechner erhalten Sie in wenigen Sekunden eine erste Orientierung über Ihren möglichen Pflichtteilsanspruch nach österreichischem Recht.

Bitte beachten Sie: Jeder Nachlass ist individuell. Anrechnungen, Enterbung oder Pflichtteilsminderung können das Ergebnis erheblich beeinflussen. Für eine verlässliche rechtliche Einschätzung stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Pflichtteilsrechner für österreichisches Erbrecht*

Haftungsausschluss:

Verwenden Sie dieses Werkzeug, um eine erste Orientierung hinsichtlich Ihrer erb- und pflichtteilsrechtlichen Situation zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass es sich um ein vereinfachtes Tool handelt, das auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten eine Berechnung vornimmt und keine individuelle, rechtliche Beratung ersetzt. Komplexe Fragestellungen, wie die Berücksichtigung relevanter Hinzu- oder Anrechnungen, Enterbung, Pflichtteilsminderung oder andere rechtliche und tatsächliche Aspekte, sind mit diesem Rechner nicht vollständig abbildbar. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung können Sie sich gerne im Rahmen eines Erstgespräches an mich wenden. Schreiben Sie ein E-Mail an office@kanzlei-rauf.at oder rufen Sie mich einfach direkt unter +43 664 925 5245 an. Sie können natürlich auch das Kontaktformular auf meiner Website nutzen. Der Anbieter dieses Tools übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf den durch dieses Tool bereitgestellten Informationen beruhen.

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Pflichtteil in Österreich

Anspruch auf einen Pflichtteil haben ausschließlich die Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner des Verstorbenen. Die Höhe des Pflichtteils beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch dieser Anteil konkret ist, hängt von der Familiensituation ab. Zum Beispiel beträgt der Pflichtteil des Ehepartners neben Kindern 1/6 des Nachlasses, während der Pflichtteil aller Kinder zusammen 1/3 beträgt, der dann unter ihnen aufgeteilt wird.

Ja. Das Pflichtteilsrecht in Österreich ist ein zwingendes Recht. Das bedeutet, dass Kinder und Ehepartner auch dann einen Anspruch haben, wenn sie in einem Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden. Sie erhalten in diesem Fall nicht den vollen gesetzlichen Erbteil, aber eben den Pflichtteil in Geld. Nur unter sehr strengen, gesetzlich definierten Gründen kann der Pflichtteil gänzlich entzogen werden.

In diesem Fall geht der Pflichtteilsanspruch des vorverstorbenen Kindes auf dessen eigene Kinder, also die Enkelkinder des Erblassers, über. Der Anteil des verstorbenen Geschwisterteils wird also unter seinen Kindern aufgeteilt.