Rechnungen einklagen

Was tun, wenn mein Kunde die Rechnung nicht zahlt?

Bevor Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, überprüfen Sie die Kundendaten. Hierbei kann schnell überprüft werden, ob die Rechnungsadresse aktuell und richtig ist – ob also der Kunde die Rechnung überhaupt bekommen hat.

Wichtig ist: wenn die Rechnung zur Zahlung fällig ist, können Sie grundsätzlich die Forderung auch ohne Mahnung bereits  einklagen. In der Praxis hat es sich jedoch etabliert den Vertragspartner oder Kunden vor der Klagserhebung an seine Säumnis durch Zahlungserinnerung oder Mahnung(en) aufmerksam zu machen. Diese Mahnungen sind jedoch – bis auf wenige gesetzliche ausnahmen, z.B. im Mietrecht ­– nicht verpflichtend. Viele Unternehmen haben ein internes Mahnsystem nach einem bestimmten Schema oder lagern Ihr Mahnsystem an ein Inkassounternehmen aus. Lesen Sie zu diesem Thema auch „Inkassobüro oder Rechtsanwalt“.

Als Unternehmer sollte man sich zwischen einem internen Mahnsystem oder Auslagerung an ein Inkassobüro entscheiden – beides macht aus meiner Sicht keinen Sinn, sondern verzögert nur die tatsächliche Zahlung. Je mehr Mahnungen unbeantwortet bleiben, desto unwahrscheinlicher ist es, dass der Vertragspartner die Rechnung tatsächlich bezahlen wird.

Gründe warum eine Rechnung nicht bezahlt wird:

  • Die Rechnung hat den Kunden nicht erreicht (falsche Adresse)
  • Der Kunde beanstandet die Leistung, teilt Ihnen das jedoch (noch) nicht mit
  • Die Rechnungsdaten sind falsch und der Kunde hat bisher noch nicht Kontakt mit Ihnen aufgenommen
  • Der Kunde kann die Rechnung nicht oder nicht sofort bezahlen

In jedem dieser Fälle lohnt es sich Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen. Am einfachsten und schnellsten geht dies mit einem Telefonat – sofern Ihnen die Telefonnummer bekannt ist. Wenn Sie den Grund erfahren haben, warum Ihr Kunde die Rechnung nicht bezahlt und Sie mit dieser Begründung nicht einverstanden sind, dann ist das der ideale Zeitpunkt sich zu überlegen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Was kann ein Rechtsanwalt für Sie im Rahmen eines Erstgespräches tun?

  • Wenn es sich um Warenlieferungen handelt, werden bestimmte Unterlagen benötigt (z.B. Bestellbestätigung, Rechnung, Lieferbestätigung). Wenn es sich jedoch um eine individuelle Leistung aus einem Projekt oder einer Beratung handelt, wird es notwendig sein den Sachverhalt zu diesem Kunden näher zu besprechen. Insbesondere welche Leistung zu welchem Preis vereinbart wurde.
  • Wenn es sich, um einen Kunden oder Vertragspartner mit Sitz im Ausland handelt, werden die damit zusammenhängenden Prozessrisiken und -chancen besprochen.
  • Es kann abgeklärt werden, ob über das Vermögen des Kunden oder Vertragspartners bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Falls ja, werden weitere Möglichkeiten besprochen.
  • Letztlich wird auch besprochen mit welchen Kosten eine Fakturenklage verbunden ist. Hier bietet sich für Sie als Unternehmer die Möglichkeit abzuschätzen, ob sich eine Klagsführung wirtschaftlich rechnet.

Kontakt 

Wenn Sie weitere Fragen zur Einbringung einer Klage haben oder eine Rechnung einklagen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch.

Schreiben Sie ein E-Mail an office@kanzlei-rauf.at oder rufen Sie mich einfach direkt unter +43 664 925 5245 an. Sie können natürlich auch das Kontaktformular auf meiner Website nutzen.

Nützlicher Tipp aus der Rechtsprechung:

Im Zweifel ist auch zwischen Unternehmern der vereinbarte Preis als BRUTTO Preis zu betrachten und die entsprechende MwSt abzuführen (Ris-Justiz, RS0037916). Man sollte daher darauf achten NETTO Preise deutlich als solche auszuweisen.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind für das Absenden der Anfrage unbedingt auszufüllen!